

Segl Bauzentrum GmbH
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In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51 097 von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht erschöpfend.
Bewertungs- gruppe |
Mindestnei- gungswinkel |
Bereiche |
A |
12° |
|
B |
18° |
|
C |
24° |
|
Die „Trittfreundlichkeit“ der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51 097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten.
[Quelle: GUV-Informationen; 1999]