Prüfserie belegt: Flachdachdämmung aus Steinwolle bietet höchsten Schallschutz 20.06.18

Die Sensibilität der Menschen für Lärmbelastungen in Gebäuden, aber auch durch benachbarte Gebäude und Liegenschaften wächst. Gleichzeitig rücken gewerblich genutzte Gebäude und Wohnhäuser in vielen Städten immer näher aneinander heran. Deshalb steigen die Anforderungen der Behörden an die Errichter und Sanierer speziell von Industriebauten hinsichtlich des Schallschutzes stetig. Um die Wohnqualität dauerhaft auch in der Nähe von Gewerbeflächen zu erhalten, sollen Industriegebäude ein Höchstmaß an Schalldämmung bieten und so vermeiden, dass Lärm aus dem Gebäudeinneren nach außen dringt. Gleichzeitig soll bei Gebäuden mit einem hohen Innenraumlärmpegel durch ein Höchstmaß an Schallabsorption ein angenehmes Arbeitsklima geschaffen und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

Im Dienst der Schallabsorption werden für die Konstruktion von Stahlleichtdächern bevorzugt gelochte Trapezprofile mit Schallschutzeinlagen verwendet. Sie fördern in erheblichem Maße ein angenehmes Innenraumklima, verschlechtern aber zugleich das Schalldämmmaß der Dachkonstruktion. Da ein Flachdach als größtes Außenbauteil allerdings auch in puncto Schalldämmung eine immer wichtigere Rolle spielt, suchen viele Planer nach einer nachweislich idealen Konstruktion, die Schalldämmung und Schallabsorption gleichermaßen gewährleistet. Jüngst von ROCKWOOL veranlasste Bauteilprüfungen bei Dachkonstruktionen mit ungelochten und gelochten Stahltrapezprofilen, sogenannten Akustik-Trapezprofilen, zeigen hier den Weg.

Steinwolle als Problemlöser
Durch den Einsatz gelochter Trapezprofile reduziert sich das Schalldämmmaß einer Dachkonstruktion verglichen mit einer Konstruktion mit ungelochten Profilen um etwa 4 dB. Der Schallschutz leidet also deutlich und muss durch zusätzliche  Maßnahmen verbessert werden. Im Vergleich zu anderen Dämmstoffen bieten Dachdämmplatten aus Steinwolle für Stahlleichtdachkonstruktionen den höchsten Schallschutz und kompensieren die durch die Lochung bei Akustik-Trapezprofilen hervorgerufene Minderung des Schallschutzes messbar besser als andere Dämmstoffe. Daran bleibt nach den vorgenommenen Bauteilprüfungen kein Zweifel.



Abdichtung beeinflusst Schalldämmmaß
Geprüft wurden im Rahmen der Tests auch der Einfluss unterschiedlicher Abdichtungen auf das Schalldämmmaß einer Konstruktion sowie der Nutzen von in die Akustik-Trapezprofile eingelegten Akustik-Profilfüllern. Das Ergebnis: Eine Flachdachkonstruktion mit ungelochten Stahltrapezprofilen und einer einlagigen Kunststoffbahn erreicht bei einer 120 mm dicken Dämmung mit PUR/PIR Dämmstoffen ein Schalldämmmaß von Rw 34(-1; -5) dB. Der gleiche Aufbau mit einer PS-Dämmung erreicht Rw 35(-1; -5) dB, der Aufbau mit einer Dämmung aus Steinwolle einen deutlich besseren Wert von Rw 43 (-2; -8) dB. Wurde die Abdichtung in dem sonst identischen Aufbau mit einer zweilagigen Bitumenbahn ausgeführt, so verbessert sich das Schalldämmmaß einer 120 cm dicken PS-Dämmung auf Rw 41 (-2; -7) dB und das Schalldämmmaß mit einer gleich dicken Steinwolle-Dämmung auf Rw 47 (-3; -8) dB. Grafik 2 zeigt die Messwerte im Überblick.



Auf gelochten Trapezprofilen sicher dämmen
Während Schalldämmmaße Rw von 38 dB bei Einsatz ungelochter Trapezprofile entweder schon durch den Einsatz einer Steinwolledämmung oder durch den Einsatz einer zweilagigen, schweren Bitumenbahn mit anderen geprüften Dämmstoffen zu erreichen war, zeichnete sich bei der Prüfung von Konstruktionen mit gelochten Trapezprofilen ein deutlich kritischeres Bild ab. Grafik 3 zeigt die Messergebnisse im Überblick.



Werden im Dienst des vorgeschriebenen Lärmschutzes im Gebäude gelochte Trapezprofile eingesetzt, so ist das angezeigte Schalldämmmaß von Rw 38 dB unabhängig von der Art der Abdichtung nur mit einer Steinwolledämmung von mindestens 120 mm Dicke zu erzielen. Um den Wärmeschutz zu verbessern, entscheiden sich jedoch die meisten Planer für eine Dämmdicke von 200 mm, die auf gelochten Trapezprofilen bereits gemeinsam mit einer einlagigen Kunststoffabdichtung ein Schalldämmmaß von Rw 40 dB, mit einer zweilagigen Bitumenabdichtung sogar von Rw 42 dB erreicht.

Werden im Dienst des vorgeschriebenen Lärmschutzes in einem Gebäude gelochte Trapezprofile bei Stahlleichtdächern eingesetzt, so ist ein Schalldämmmaß von 38 dB oder höher unabhängig von der Art der Abdichtung nur mit einer Steinwolledämmung von mindestens 120 mm Dicke zu erzielen. Um den Wärmeschutz zu verbessern, entscheiden sich jedoch die meisten Planer für eine Dämmdicke von 200 mm, die auf gelochten Trapezprofilen gemeinsam mit einer einlagigen Kunststoffdichtbahn ein Schalldämmmaß von 40 dB, mit einer zweilagigen Bitumenbahn sogar von 42 dB erreicht.

ROCKWOOL Produktmanager Andreas Gebing bringt die Ergebnisse der Schallprüfungen auf einen kurzen Nenner: „Für alle Gebäude mit einem hohen Innenraumlärmpegel und einer Stahlleichtdachkonstruktion bietet eine Dämmung aus nichtbrennbarer Steinwolle den besten und einfachsten Schallschutz. Bei Stahlleichtdächern mit gelochten Trapezprofilen ist die Dämmung mit Steinwolle oftmals sogar die einzige wirtschaftliche Möglichkeit, um den geforderten Schallschutz zu erreichen. Und obendrein leistet diese als nichtbrennbarer Baustoff einen wertvollen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz.“

Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Dach und Fassade – Baustoffe vom Experten

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