ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen

 (Stand: August 2022)

 

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Segl Bauzentrum GmbH, Waldstraße 10, 94535 Eging am See, gelten für die gesamten, gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nicht wirksam, sofern die Wirksamkeit nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Gegenbestätigungen lehnen wir ausdrücklich ab. Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt worden sind.

 

 

2. Angebote, Preise, Zahlungen, Zahlungsverzug

Unsere Angebote sind, soweit nicht jeweils anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt nur durch die Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden und eine von uns schrifltich erfolgende ausdrückliche Angebotsannahme zustande.

Eventuelle mündliche Vereinbarungen und / oder Zusicherungen unsererseits werden erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung wirksam und rechtsverbindlich.

 

Sämtliche in unseren Verkaufsdokumenten wie beispielsweise Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, (technische) Daten sowie Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind stets unverbindlich und führen nicht zu einer Vereinbarung über eine bestimmte Eigenschaft bzw. Beschaffenheit der beworbenen Produkte, soweit sie durch uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Die Übernahme einer diesbezüglichen Garantie unsererseits wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder-senkungen (insbesondere der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand-und Versandnebenkosten) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Kunden ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht zu.

Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Wird Banklastschriftverfahren vereinbart, stimmt der Kunde dem Bankabbuchungsauftragsverfahren zu.

 

Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren, Zinsen, Inkassokosten bzw. außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren gem. §§ 280, 286, 288 BGB geltend gemacht.

 

 

3. Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfahrtsstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn und soweit der Vertragsgegenstand teilbar ist. Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Handelt es sich beim Kunden um keinen Verbraucher, sondern um einen Unternehmer bzw. gewerblichen Kunden, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden. Mangels diesbezüglicher Weisungen bestimmen wir sowohl Transportart und -weg. Versicherungen werden nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Kunden gedeckt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald er die Ware bei uns in Empfang genommen hat. Bei Transport bzw. Versand geht die Gefahr auf den Kunden, der nicht Verbraucher ist, dann über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

 

 

4. Liefer- und Leistungsstörungen, Annahmeverzug und Höhere Gewalt

Von uns nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsstörungen entbinden uns von zugesagten Lieferterminen oder Fristen. Sie berechtigen uns zudem, die Leistung für die Dauer der Störung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, wenn die Vorlieferanten oder Zulieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden, oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.

 

Bei Lieferverzug hat der Kunde nur einen Anspruch auf Schadensersatz für Ausfallzeiten, die durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Schadensersatz ist zudem der Höhe nach auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzhöchstgrenze ist der gegenständliche Netto-Auftragswert bzw. Werklohn.

Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware oder der Annahme der Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

 

Bei Ereignissen oder Umstände, die außerhalb unserer Sphäre liegen und für uns unvorhersehbar waren, insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, wie Krieg, Aufstände, Revolten und Revolutionen, Staatsinsolventen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Streiks, hoheitliche Handlungen bzw. Enteignungen, Pandemien, Epidemien sowie alle weiteren Fälle höherer Gewalt, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung oder die Einhaltung von behördlichen Anordnungen oder Gesetzen, werden wir von unserer Leistungspflicht für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen befreit. Ferner berechtigen und Fälle höherer Gewalt bzw. derartige Ereignisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Recht auf Schadensersatz zusteht.

 

Werden wir aufgrund vorstehender Ereignisse oder Umstände, die außerhalb unserer Sphäre liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, von unserer Leistungspflicht frei, werden wir den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren

 

 

5. Gewährleistung

a.) Wir geben etwaige Herstellergarantien an unsere Kunden weiter, ohne damit diese selbst zu erklären.

Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Ware unverzüglich nach ihrem Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind innerhalb einer Frist von 8 Werktagen ab Übergabe oder Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige diesbezügliche Mängelanzeige oder wird die gelieferte Ware vom Kunden verbraucht, weiterveräußert oder eingebaut, ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen.

Werden unsererseits Maßnahmen zur Schadensminderung bzw. Mängelbeseitigung durchgeführt, liegt hierin kein Mängelanerkenntnis. Wir behalten uns das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware vor. Eine Nacherfüllung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis der bemängelten Ware zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

b.) Gegenüber Verbrauchern gilt ergänzend zu Ziffer 5a Folgendes:

Mängelgewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Waren binnen 2 Jahren ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrübergang, soweit der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung über die Verkürzung der Verjährungsfrist entsprechend in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung der Verjährungsfrist ausdrücklich und gesondert zu diesen AGB vereinbart wurde.

 

c.) Gegenüber gewerblichen Kunden gilt ergänzend zu Ziffer 5a Folgendes:

Mängelgewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Waren innerhalb einer verkürzten Frist von 1 Jahr ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Den Kunden trifft im Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn eine Kompensation unter Berücksichtigung der Gebräuche im Handelsverkehr erfolgt, ansonsten beschränkt sich die Mängelgewährleistung auf das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate.

 

d) Beanstandete Ware darf durch den Kunden nicht verarbeitet oder eingebaut werden.

 

e) Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung der Ware entstanden sind.

 

f) Unter Kaufleuten findet zudem § 377 HGB Anwendung.

 

 

6. Haftung

Wir haften nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt davon die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und eine Haftung aus Verletzung von Garantien. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der zu leistende Ersatz, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den üblichen zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzhöchstgrenze ist der gegenständliche Netto-Auftragswert bzw. Werklohn.

Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen übernehmen wir nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

 

 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, solange solche Ansprüche des Kunden nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverhältnis hergeleitet werden, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

 

Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Scheck nicht ein, sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Kunden unter Wegfall sämtlicher eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Kunden für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

8. Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial kann an uns zu Lasten des Kunden zurückgegeben werden, Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in tauschfähigem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wird Paletten einschließlich einer Benutzungsgebühr gut.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung bereits bestehender Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden, etc.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware oder Leistung zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

 

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunden schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages in Höhe von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

 

Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufes zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Von der Einziehungsbefugnis machen wir keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Zudem sind wir ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

 

Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wir nehmen die Eigentumsübertragung an. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.

 

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

 

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gelieferten Ware oder Leistung zu verlangen.

 

Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernde Forderung aus Liefergeschäften um mehr als 20% so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Kunden verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über.

 

Gegenüber gewerblichen Kunden gilt zudem Folgendes:

 

Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

 

Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Waren und Baustoffe im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, tritt an uns jedoch bis zur Höhe unserer Forderungen seine sämtlichen Forderungen gegenüber seinem Auftraggeber ab, insbesondere auch solche, die ihm daraus erwachsen, dass die Waren und Baustoffe mit dem im Eigentum eines Dritten stehenden Gebäude oder Grundstück verbunden werden.

 

Im Falle der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Waren und Baustoffe erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren und Baustoffe zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung.

 

 

10. Datenschutz, Datenverarbeitung

Alle personenbezogenen Daten bzw. Daten des Kunden werden stets vertraulich behandelt und datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der DSGVO, eingehalten. 9.2 Die erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zum Zwecke der Bearbeitung und Aus-führung des Auftrages verarbeitet, genutzt und gespeichert.

 

Im Übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen.

 

 

 

11. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, hat dieser das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb unseres Geschäftsraumes geschlossen wurde.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren (Kontakt für den Widerruf: Segl Bauzentrum GmbH, Waldstraße 10, 94535 Eging am See, Telefon 08544 95910, Telefax 08544 9591 193 und E-Mail info@bauzentrum-segl.de. Es kann dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

 

Eine Widerrufserklärung kann wie folgendes Muster aussehen:

 

[Adressat: Segl Bauzentrum GmbH, Waldstraße 10, 94535 Eging am See, Telefon 08544 95910, Telefax 08544 9591 193 und E-Mail info@bauzentrum-segl.de

 

„Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung/Dienstleistung:

_________________________________________________________________________________

 

_________________________________________________________________________________

 

_________________________________________________________________________________“

 

[Des Weiteren sollen Auftragsdaten, der Name, sowie die Anschrift des Verbrauchers angegeben werden.]

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn der Vertrag widerrufen wird, haben wir alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, einschließlich etwaiger Übersendungskosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die erbrachten Leistungen wieder zurückerhalten haben oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die erhaltenen Leistungen zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Der Verbraucher hat die erhaltenen Leistungen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die erbrachte Leistung vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird.

 

Wir tragen die Kosten der Rücksendung.

 

Verbraucher müssen für einen etwaigen Wertverlust nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

 

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit zulässig Passau.

 

 

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweisen unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem von uns tatsächlich Gewollten am Nächsten kommt.